„Staatliche Förderung“ der Niedriglöhne muss gestoppt werden!

Blogartikel von Jens Vogel

In den letzten Jahren hat es sich bei immer mehr Unternehmen eingebürgert ihren Mitarbeiter Hungerlöhne zu zahlen und sie dann zum Amt zu schicken, damit diese dort eine Aufstockung mit Arbeitslosengeld 2 beantragen. Und die aktuellen Zahlen zur Zahlung von Arbeitslosengeld 2-Leistungen unterstreicht diese Entwicklung.

2009 musste die Bundesagentur für Arbeit 11 Milliarden € dafür aufwenden, um die Niedriglöhne von Arbeitnehmern mit Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 aufzustocken. Das bedeutet dass jeder dritte € im Leistungsbereich Arbeitslosengeld 2 für die Aufstockung verwendet werden muss, während die Unternehmen ihren Unternehmensgewinn zulasten ihrer Mitarbeiter und Steuerzahler steigern.

Aber anstatt dagegen vorzugehen wird dieses Verhalten von Seiten einiger Vertreter der Koalitionsfraktionen sogar noch unterstützt. Sie verweisen gerne darauf, dass durch den Niedriglohnsektor Arbeitnehmern mit schlechten Ausbildungsstand, überhaupt eine Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen und akzeptieren dabei auch, dass die Niedriglöhne durch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aufgestockt werden.

Dieser Geiz-ist-geil-Ausbeuter-Mentalität der Unternehmen muss endlich ein Riegel vorgeschoben und verbindliche staatliche Regelungen geschaffen werden, auf denen auch die Gewerkschaften berufen können. Der erste Schritt ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, wie ihn 18 Länder in der Europäischen Union inzwischen haben. Gerade in Hinblick auf die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für ausländische Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen der Bolkenstein Direktive, ist dieser Schritt notwendig.

Aber die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn ist nur ein erster Schritt, dem ein weiterer folgenden muss: Die Hinzuverdienstgrenzen müssen auch erhöht werden, um die Vollzeitbeschäftigung für die Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten.

Liebe selbsternannte christlich-liberale Koalition ihr seid auch in der Verpflichtung gegenüber den Geringverdiener und allen Arbeitnehmern damit sie von ihrer Arbeit leben können und nicht in der Verpflichtung gegenüber den Unternehmen die auf Kosten ihrer Mitarbeiter ihren Unternehmensgewinn maximieren.