Wahlcomputer verboten!

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern erklärt der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel aus Bad Oeynhausen:

Karlsruhe/Bad Oeynhausen Die Jusos Minden-Lübbecke begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt hat.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts sind die Jusos in ihrer Kritik bestätigt worden, dass die Wahlcomputer nicht sicher vor Manipulationen von Außen sind und für die Wählerinnen und Wählern nicht nachvollziehbar ist, ob ihre Stimme korrekt erfasst wurde oder nicht.

Diese Einschätzung teilten auch die Delegierten des SPD-Unterbezirksparteitages 2008, als sie den Antrag der Jusos zum „Verbot von Wahlcomputern“ mit deutlicher Mehrheit unterstützten.

Bereits 2007 veröffentlichten der Chaos-Computer-Club in Zusammenarbeit mit der niederländischen Gruppe “Wir vertrauen Wahlcomputern nicht” ein Gutachten über die Manipulierbarkeit der NEDAP-Wahlcomputer, die in einer veränderten Form auch in Deutschland eingesetzt werden.

Die Niederländer haben in kurzer Zeit aus dem Wahlcomputer einen Schachcomputer gemacht, indem sie die beiden NEDAP-Speicherbausteine durch umprogrammierte Speichersteine austauschten, auch konnten die Gruppe mit einen Funkscanner den Wahlvorgang eines Wählers auslesen. Nach weiteren Untersuchungen durch einer unabhängigen Kommission zog die niederländische Regierung die Wahlcomputer aus dem Verkehr und dies gilt nun auch für die Bundesrepublik.

Mit dem Urteil sind auch die Pläne des Oeynhausener Bürgermeisters Klaus Müller-Zahlmann und dem Wahlauschuss des Rates der Stadt Bad Oeynhausen gestorben, diese hatten bereits 2007 Wahlcomputer eingesetzt und wollten nun eigene Geräte für die anstehenden Wahlen anschaffen, weil dadurch auch Kosteneinsparungen für die Stadt Bad Oeynhausen erwartet wurden. Allerdings dürfen Kosteninteressen nicht über das hohe Gut einer freien, demokratischen und vor allem nachvollziehbaren Wahl gestellt werden, so Jens Vogel und fügt abschließend hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht dieses hohe Gut mit seinen Urteil noch einmal gewürdigt hat.

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