Wahlcomputer auf den Müll

Blogartikel von Jens Vogel
Eigentlich hatte man erst am 18.03.2009 das Urteil zur Rechtsmäßigkeit von Wahlcomputern erwartet, aber da waren die Richter in Karlsruhe doch schneller als erwartet.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig waren.

Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass es für den Wähler nicht nachvollziehbar ist, ob ihre Stimme korrekt erfasst wurde und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahlcomputer nicht manipulert werden können.

Bis zum heutigen Datum waren der Bundesinnenminister Schäuble, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, kurz PTB, davon überzeugt, dass die Geräte nicht manipuliert werden können. Dies wurde allerdings immer vom ChaosComputerClub, kurz CCC, bezweifelt und in einen Gutachten auch nachgewiesen.

Bereits 2007 veröffentlichten der Chaos-Computer-Club in Zusammenarbeit mit der niederländischen Gruppe “Wir vertrauen Wahlcomputern nicht” ein Gutachten über die Manipulierbarkeit der NEDAP-Wahlcomputer, die Niederländer haben in kurzer Zeit aus dem Wahlcomputer einen Schachcomputer gemacht, indem sie die beiden NEDAP-Speicherbausteine durch umprogrammierte Speichersteine austauschten:

Auch konnten die Gruppe mit einen Funkscanner den Wahlvorgang eines Wählers auslesen:

Die Gruppe „WirvertrauenWahlcomputernicht“ und der ChaosComputerClub, kurz CCC, forderten den Verbot von Wahlcomputern in den Niederlanden und auch in Deutschland. In den Niederlanden begann eine Diskussion zu den Gefahren von Wahlcomputern, denen sich auch das niederländische Fernsehen nicht entziehen konnte und dafür sorgte, dass eine unabhängige Kommission, eingesetzt durch die niederländische Regierung, sich mit der Manipulierbarkeit von Wahlcomputern auseinandersetzte:

Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Wahlcomputern manipulierbar sind und untersagte den Einsatz von Wahlcomputern in den Niederlanden.In Deutschland hielt man von dem Verbot gar nichts und blieb bei seiner Haltung, dass die NEDAP-Geräte nicht manipulierbar seien und dass sich die Geräte von den niederländichen Geräten unterscheiden. Auch habe man klare Anleitungen für den Einsatz der Geräte gegeben und die Geräte seien von der PTB untersucht worden.Der ChaosComputerClub hat in seinen Gutachten für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nachgewiesen, dass die Geräte manipulierbar seien und die „Sicherheitsvorkehrungen“ wie z.B. durch ein Papiersiegel nutzlos sind. Im Einsatz der Geräte wurden nachweislich die Vorgaben des Innenministeriums oft nicht eingehalten, so lagerten z.B. die Computer teilweise in ungesicherten Räume.

Es ist zu begrüßen, dass die Richter die Wahlcomputer dorthin geschickt haben, wo sie hingehören – Nämlich auf den Schrotthaufen!

Oft wurde der Einsatz von Wahlcomputern damit begründet, dass dadurch der Ablauf der Wahlen vereinfacht und damit auch Kosten eingespart werden, allerdings dürfen Kosteninteressen nicht über das hohe Gut einer freien, demokratischen und vor allem nachvollziehbaren Wahl gestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Urteil dieses hohe Gut noch einmal gewürdigt und dieses Gut, für die Menschen oft mit ihrem Leben gekämpft haben,  gilt es weiter zu schützen!