Keine nationalen Schnellschüsse bei der Vorratsdatenspeicherung!

Zum VDS-Rechtsgutachten ein Blogartikel von Jens Vogel, netzpolitischer Sprecher der Mühlenkreis-Jusos

vds

Ja, die Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, ist auch weiterhin ein heißes Thema. Während des Mitgliederentscheides der SPD über den Koalitionsvertrag mit der Union wurde die VDS-Umsetzung als Grund für die Ablehnung des Koalitionsvertrag genannt.

Naja ich persönlich hatte die VDS überhaupt nicht auf meiner Bewertungsliste für mein Votum, weil hier einfach ein Parteitagsbeschluss umgesetzt wird. Die VDS ist ein wirkungsloses Instrument im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung, auch wenn Sigmar Gabriel und weitere Innenpolitiker dies anders sehen. Ich lehne die VDS, wegen ihres massiven Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, ab.

Bislang ist eine Novellierung der VDS-Umsetzung in Deutschland an der FDP gescheitert, da hat sie wenigstens etwas gutes gemacht. Auch auf EU-Ebene ist man mittlerweile skeptisch, ob die VDS-Richtlinie in ihrer aktuellen Version überhaupt praktikable ist.

Jetzt liegt ein Rechtsgutachten des Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)  zur Grundrechtsvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Der Generalanwalt kommt zum Ergebnis, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gegen das EU-Grundrecht verstößt. Und bestätigt damit die Bedenken der VDS-Kritiker, die einen Grundrechtsverstoß durch die VDS sehen. Mit einem Urteil des EuGH ist allerdings erst im kommenden Jahr zu rechnen und es ist davon auszugehen, dass das Gericht dem Gutachten des Generalanwalts folgt und die Grundrechtswidrigkeit der Richtlinie bestätigen wird.

Das Gutachten wirkt sich damit indirekt auf das aktuelle politische Geschehen in Deutschland aus. Die Unionsparteien und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Umsetzung der VDS vereinbart. Allerdings brauchen wir keine Schnellschüsse auf nationaler Ebene, sondern wir sollten erst einmal das Urteil des EuGH abwarten und dann weitere Maßnahmen ergreifen.

Am Ende landet die VDS-Richtlinie dort wo sie hingehört – Auf dem Müllhaufen der „nutzlosen EU-Richtlinien“!

2 Kommentare zu „Keine nationalen Schnellschüsse bei der Vorratsdatenspeicherung!“

  1. Wenn Du so sehr gegen die Vorratsdatenspeicherung bist und meiner Meinung nach auch völlig richtig einschätzt, halte ich es für grob fahrlässig mit „Naja ich persönlich hatte die VDS überhaupt nicht auf meiner Bewertungsliste für mein Votum, weil hier einfach ein Parteitagsbeschluss umgesetzt wird.“ darüber weg zu wischen. Wenn auf dieser Basis Entscheidungen begründet werden, dann kann ich das nicht Ernst nehmen.

    1. Tschuldigung, unsere Leute haben genau das umgesetzt, was der Parteitag leider mit großer Mehrheit beschlossen hat. Das kann man drehen und wenden wie man will. Und wie ich es schon auf Facebook geschrieben habe, wäre dieser Bereich eben mit 0 Punkte eingegangen in meine Bewertung und trotzdem hätte sich an meinen „JA“-Votum nichts geändert. Wenn man Rosinenpickerei macht, dann findet man immer was, um einen Vertrag abzulehnen. In der Gesamtheit schmälert es eben nicht mein Ja-Votum, ob mit VDS oder ohne VDS.

      Aber es ändert trotzdem nichts an meiner Haltung zur VDS, die ich ablehne. Aber deshalb lasse ich doch nicht einen Gesamtvertrag platzen..

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