Die Jusos lehnen den Entwurf zur EU-Urheberrechtsreform ab und fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, gegen den Vorschlag zu stimmen.
Artikel 13 – Uploadfilter
Dabei stößt vor allem die Einführung von Uploadfiltern (Art.13), sowie die Etablierung eines Leistungsschutzrechts auf europäischer Ebene (Art.11), die der aus dem Trilog hervorgegangene Entwurf enthält, auf unsere Ablehnung.
Die Haftungsverschärfung des Art.13 führt dazu, dass nahezu alle Plattformen Uploadfilter installieren zu müssen. Die Reform rechnet alle Urheberrechtsverletzungen, die durch Nutzer*innen der Plattformen begangen werden, den Unternehmen selbst zu. Aufgrund der schieren Masse an Daten, die tagtäglich auf Plattformen hochgeladen werden müssen, werden nahezu alle Plattformen gezwungen sein, Uploadfilter zu installieren. Aus guten Gründen haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen Uploadfilter ausgesprochen. Die Filter sind nicht in der Lage, zwischen Inhalten, die tatsächliche Urheberrechtsverletzungen darstellen und solchen, die von der Kunst- und Zitierfreiheit oder unter bestimmten Umständen sogar mit Einverständnis des*r Urhebers*in geschehen, zu unterscheiden. Damit ist eine extreme Zensur von Inhalten durch die Betreiber*innen der Webseiten unausweichlich. Das im Kompromissentwurf enthaltene Bekenntnis zur Kunstfreiheit bleibt somit ein reines Lippenbekenntnis. In der tatsächlichen Umsetzung führt Artikel 13 unausweichlich zu einer enormen Beschneidung der Inhalte im Netz.
Allein die Notwendigkeit der Einführung kostspieliger Uploadfilter wird darüber hinaus vielen kleineren Plattformen die Existenz unmöglich machen. Die Kompromissfassung weist zwar in Abs.5 einige Ausnahmeregelungen auf, diese gelten aber schon nicht für kleine Plattformen, die lediglich zur Deckung der eigenen Kosten Werbung schalten und länger als drei Jahre online sind. Die Ausnahmen sind viel zu eng, um zu verhindern, dass viele kleinere Plattformen aus dem Internet verdrängt werden.
Insbesondere Art.13 leidet darüber hinaus an der Verwendung etlicher vager und unbestimmter Formulierungen, die ein erhebliches Maß der Rechtsunsicherheit mit sich brächten und gegebenenfalls die Tür für eine weitere Beschneidung der Rechte im Internet öffnen könnten.
Der Einflussnahme der Kanzlerin ist es anzulasten, dass Deutschland diesem mangelhaften Kompromiss entgegen dem Koalitionsvertrag im Rat zugestimmt hat. Die Aufgabe der Parlamentarier*innen muss es jetzt sein, die Notbremse in der finalen Abstimmung im Parlament zu ziehen.
Artikel 11 – Leistungsschutzrecht
Neben Artikel 13 lehnen wir außerdem die Einführung eines Leistungsschutzrechts auf europäischer Ebene in Art.11 ab. Diese Norm stellt den Versuch dar, ein Konzept, das sich bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten, darunter der Bundesrepublik, als gescheitert erwiesen hat, zum Wohle einiger weniger großer Verlags- und Medienhäuser auf EU-Ebene zu installieren. Demnach müssten Suchmaschinen in Zukunft von den Verlagshäusern für die Verwendung von Snippets (Kleine Textauszüge zur Vorschau auf einen Artikel) Lizenzen erwerben. Im Worst-Case könnte dies dazu führen, dass die Suchmaschinen auf das Anzeigen von Vorschauen schlicht verzichten. Denkbar wäre auch, dass es lediglich großen Medienhäusern gelingt, vorteilhafte Verträge mit Google und Co. auszuhandeln, bzw. Der Traffic weg von den Suchmaschinen insbesondere auf die Seiten der großen Verlage gelockt wird. Diese Regelung ist nutzerunfreundlich, birgt keinen Mehrwert für die Autor*innen der Artikel und benachteiligt überdies kleine und unabhängige Verlags- und Medienhäuser, die stärker auf die Suchmaschinen angewiesen sind und eine schlechtere Verhandlungsposition in der Aushandlung von Lizenzverträgen haben. Die Norm ist eine einseitige Verbeugung vor Springer, Bertelsmann und Co. Wir lehnen diese lobbygetriebene Regelung dementsprechend ab.
Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen eine Reform des Urheberrechts. Eine solche sollte jedoch in erster Linie die tatsächlichen Urheber von Inhalten begünstigen und darf nicht zu einer massiven Einschränkung der Freiheit des Internets führen. Der Entwurf zur Urheberrechtsreformversagt vor diesen Ansprüchen. Eine Annahme hätte verheerende Auswirkungen auf das Internet, wie wir es kennen und schätzen. Wir fordern alle Europaabgeordneten, insbesondere die der SPD, auf, am 23.02.2019 gegen diese verfehlte Reform zu stimmen.
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