Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ erklärt die Juso-Bundesvorsitzende Johanna Uekermann:
„Die Reform des Sexualstrafrechts ist längst überfällig! Bisher ist das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung schlechter geschützt als mein Portemonnaie bei Diebstahl – das klingt nicht nur absurd, sondern ist beschämend für das deutsche Strafrecht. Denn der §177 stellt heute drei Bedingungen, damit eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung strafbar ist, die alle körperlichen Widerstand des Opfers einfordern. Das heißt im Klartext: Es reicht nicht, wenn das Opfer bloß „Nein“ gesagt hat.
Mit der Istanbul Konvention hat sich Deutschland 2014 einem einfachen Grundsatz verpflichtet: Wer an anderen Menschen ohne deren Einverständnis sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Der heute diskutierte Gesetzesentwurf soll eine Umsetzung dieses Grundsatzes leisten.
Wir begrüßen, dass Heiko Maas, den Gesetzesentwurf schon so lange in der Schublade hatte. Es ist beschämend, dass es erst Rassismus war, der die CDU/CSU dazu bewegte die Sexualstrafrechtsreform nach den Silvestergeschehnissen aktiv voranzubringen. Der Gesetzesentwurf ist aber noch keine Umsetzung der Istanbul Konvention. Zwar werden einige bestehende Schutzlücken geschlossen, jedoch reicht ein einfaches „Nein“ nicht aus, um das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.
Eine echte Modernisierung des Sexualstrafrechts erhöht nicht nur die Verurteilungszahlen, sondern schützt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung – Nein heißt nein!