Ein Einwurf von Jens Vogel (stellv. Vorsitzender der Jusos Bad Oeynhausen)
2006 holte sich die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein blaues Auge, denn das noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Luftverkehrssicherheitsgesetz wurde als verfassungswidrig eingestuft – Der Abschuss eines, von Selbstmordattentätern als Waffe missbrauchten, Passagierflugzeugs verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde, so die Karlsruher Richter. Der Abschuss eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeugs sei demgegenüber zwar verhältnismäßig, doch müsse dafür das Grundgesetz geändert werden.
Und da lässt sich unser Bundesinnenminister und Law-and-Order-Mann der CDU Wolfgang Schäuble nicht lange bitten und greift in die Trickkiste um das Luftsicherheitsgesetz mit dem Abschuss-§ doch noch verfassungsgemäß zu machen. Kurz nach Weihnachten erklärte eine Sprecher aus dem Innenministerium, dass auf Arbeitsebene geprüft werde, wie ein neues Luftsicherheitsgesetz im Einklang mit dem Karlsruher Urteil aussehen könnte und fügte hinzu, dass die Begründung eines Angriffes auf eine vollbesetzten Passagiermaschine mit dem Schutz von Gemeinschaftsgütern, eine denkbare Option sei.
Aha, also wenn das Gemeinschaftsgut in Gefahr ist, dann will Schäuble dass Leben der Menschen in den Maschinen dafür opfern, um das Gemeinschaftsgut zu schützen. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Gemeinschaftsgüter überhaupt gemeint sind – Diese müssten also erstmal genauer definiert werden, aber das lässt sich schon irgendwie hinbiegen – Man formuliert das Gesetz so, dass man das Grundgesetz umgehen kann oder man geht einen Schritt weiter und man führt eine Grundgesetzänderung herbei.
Naja und Schäuble versucht erstmal mit einer „Quasi-Formulierung“ das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu umgehen. Was Schäuble mit seiner „Quasi-Formulierung“ meint, dass hat er in einen SZ-Interview genauer erklärt: […] Im Grundgesetz soll es künftig neben dem ,,Verteidigungsfall‘‘ einen ,,Quasi-Verteidigungsfall‘‘ geben. Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen soll einen solchen Quasi-Verteidigungsfall darstellen, der nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abschuss des Flugzeugs durch die Bundeswehr berechtigt.[…]
Was bedeutet das konkret?
Die Verantwortlichen sollen quasi so tun, als lege im Falle einer Flugzeugentführung durch Terroristen ein Verteidigungsfall vor. In Wahrheit liegt bei einer Flugzeugentführung kein Verteidigungsfall vor, aber durch den Zusatz „Quasi“ soll es zu einenen werden, damit im Rahmen der Verfassung gehandelt werden kann. Schäuble strengt eine Änderung des Artikel 87a GG Abs. 2 an, so die SZ.
Laut der SZ soll der Artikel 87a folgendermaßen geändert werden:
„Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“
„Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelnbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs[..]“ ist eine äußerst dehnbare Formulierung und kann unterschiedlich ausgelegt werden. Es geht dabei aber um mehr, denn man darf nicht vergessen dass Schäuble und andere Unionspolitiker immer wieder den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gefordert haben und man könnte Schäuble und Co. nun unterstellen, dass sie über die Hintertür „Luftverkehrsgesetz“ einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglichen wollen.
Wer glaubt das Vorhaben von Schäuble mehr Sicherheit bringt, der irrt – Es bringt in Wahrheit mehr Unsicherheit und das zur Lasten der Grundrechte der Menschen!