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Vorratsdatenspeicherung: Mumpitz statt Kompromiss!

Zu den von Innenminister Ralf Jäger anlässlich der Konferenz der Innenminister vorgelegten Vorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung erklärenVeith Lemmen, Landesvorsitzender der NRW Jusos und Jens Vogel, stellv. Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der Mühlenkreis-Jusos:

„Die von Ralf Jäger vorgelegten Vorschläge sind kein Kompromiss, sie sind Mumpitz! Ob der Innenminister seine Vorschläge nun Mindestdatenspeicherung, oder Vorratsdatenspeicherung nennt, er bewegt sich damit nicht maßgeblich von der weitreichenden Vorratsdatenspeicherung weg, schlägt weitgehende Grundrechtsverletzungen vor und schürt unbegründete Ängste.

Die in den sozialdemokratischen Grundwerten verankerte Freiheit wird unserer Meinung nach mit dem Vorstoß Jägers verletzt. Eine anlasslose Speicherung widerspricht dem Schutz der persönlichen Freiheitsrechte! Sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist.

Des Weiteren hat das Verfassungsgericht eindeutige Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Der Wunsch des Innenministers bei sehr vielen Ermittlungen auf die Daten zugreifen zu können und diese 6 Monate zu speichern, wird dem nicht gerecht und verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Auch im Rot-Grünen Koalitionsvertrag ist Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Viel mehr besagt dieser, dass der Rechtsstaat die Freiheitsrechte aller zu achten und zu gewährleisten hat und sich Rot-Grün gegen den Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten einsetzen wird. Diese Passage scheint Jäger bei seinem Vorstoß aber nicht vor Augen gehabt zu haben.

Wir rufen den Innenminister dazu auf von seinen Vorschlägen, die für weite Teile der Gesellschaft gravierende Einschnitte in die Freiheitsrechte bedeuten würden, Abstand zu nehmen.“

Mehr Sachlichkeit im Anti-Terrorkampf

Zu den neuerlichen Forderungen nach einer schnellen Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und einer sofortigen Verlängerung der Anti-Terrorgesetze erklärt der stellv. Vorsitzende und netzpolitischer Sprecher der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:

“Die Jusos weisen die Forderungen des Vorsitzenden der SPD Sigmar Gabriel und des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann nach einer schnellen Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zurück. Für uns Jusos gibt es nur eine klare Haltung: “Die Vorratsdatenspeicherung ist abzulehnen”

Seit die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 ausgesetzt wurde, hat sich die Aufklärungsrate bei Kriminalfällen nicht verschlechtert, genauso wie sie mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung kaum gestiegen ist [1,2] . Dies zeigt, dass man auf das Instrument der Vorratsdatenspeicherung verzichten kann, weil sie keinen wirklichen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leistet und ist nur ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Auch im Bundesinnenministerium scheint man wieder einmal im Terrorwahn zu sein, denn anders lassen sich die Forderungen nach einer sofortigen Verlängerungen der Anti- Terrorgesetze nicht erklären. Bevor die Terrorgesetze ohne Grund verlängert werden, müssen sie einer Evaluierung von einer unabhängigen Seite unterzogen werden.

Deshalb begrüßen die Jusos, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag im Bundestag gestellt hat. Allerdings würden wir uns wünschen, wenn alle Sicherheitsgesetze der letzten Jahrzehnte einer Evaluation unterzogen werden würden.

Die Jusos wünschen sich mehr Sachlichkeit in der “Anti-Terror-Debatte”, anstatt blinden Aktionismus.”

[1] Studie: Vorratsdatenspeicherung nutzt der Strafverfolgung kaum
[2] Bundestagsanalyse: Vorratsdatenspeicherung hilft Ermittlern nicht wirklich

Videoüberwachung und Dauerlauschen aus dem BKA-Gesetz!

Zur Verankerung der Videoüberwachung und der dauerhaften Audioüberwachung im sogenannten BKA-Gesetz erklären der Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Hübsch und der der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:

Während bei der Diskussion um das BKA-Gesetz eher die Onlinedurchsuchung im Fokus der Kritik war, haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Gesetzentwurf still und heimlich die Videoüberwachung von Wohnräumen verankert und wollen dabei auch Wohnungen nichtverdächtigter Personen überwachen, wenn sich die Zielperson in dieser Wohnung z.B. im Rahmen eines Besuches aufhält.

Die Jusos sehen darin einen neuerlichen Angriff auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesinnenminister und die Bundesjustiz-ministerin haben scheinbar nicht aus den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gelernt, dass klare Regeln für den Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger festgelegt hat.
Onlinedurchsuchungen dürfen nur auf richterliche Anordnung erfolgen, der Bundesinnenminister wollte die Onlinedurchsuchungen auch ohne richterliche Anordnung durchführen lassen.

Auch der Zugriff auf die Daten die im Rahmen der „Vorratsdatenspeicherung“ von den Serviceprovidern beim Telefon – und Datenverkehr gespeichert werden darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen, auch hier wollte der Bundesinnenminister ohne richterliche Anordnung auf die Daten zugreifen lassen.

Bereits beim sogenannten „Großen Lauschangriff“ hatte das Bundesverfassungsgericht dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther Grenzen aufgezeigt: Die Bundesrichter untersagten eine dauerhafte Audioüberwachung und schrieben eine Unterbrechung der Überwachung fest, wenn die Zielpersonen über private Sachen sprechen, die nichts mit der Ermittlung zu tun haben.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint in Vergessenheit geraten zu sein, denn der Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz sieht eine Audioüberwachung ohne Unterbrechung vor, das würde bedeuten dass auch private Äußerungen aufgezeichnet werden, die nicht mit den Ermittlungen zu tun haben.

Die Jusos fordern den Bundesinnenminister, die Bundesjustizministerin und die Landesinnenminister auf, die Videoüberwachung aus dem BKA-Gesetzentwurf und aus den Landesgesetzen zu streichen und die Audioüberwachung in ihren engen Grenzen zu belassen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen im Sicherheits- und Terrorwahn des Bundesinnenministers nicht weiter eingeschränkt werden.

Desweiteren fordern die Jusos die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine unabhängige Überprüfung aller, seit 1968 beschlossenen, Sicherheitsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlicher Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten und entsprechende Gesetze anzupassen bzw. außer Kraft zu setzen, wenn diese die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in erheblichen Maß verletzen.

Kein „Schnüffeln“ auf Vorrat!

Zum Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklären der Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Hübsch und der stellv. Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Vogel:

S. Hofschlaeger/pixelio.de

S. Hofschlaeger/pixelio.de

Die Jusos Minden-Lübbecke begrüßen den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, welche seit dem 01. Januar 2008 von den Serviceprovidern im Telefon- und Mobilfunknetz durchgeführt werden muss und dabei erhebliche Datensätze bezüglich Anrufzeit, Rufnummern, Ort des Anrufers, Webseitenbesuche und Maildaten auf Vorrat gespeichert werden, um dies in der Terrorabwehr einzusetzen. Mit diesen Datensätzen lassen sich umfangreiche Bewegungsprofile erstellen oder die sozialen Beziehungen von Menschen ableiten.

Wir sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und damit einen neuerlichen Verstoß gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese sind durch den Eilentscheid erstmal gestärkt worden, denn wie bereits bei der Onlinedurchsuchung dürfen die Ermittlungsbehörden nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten und nur auf richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen.

Die Eilentscheidung ist eine neuerliche Niederlage für den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der in seinen „Terror- und Sicherheitswahn“ die Bürgerrechte einschränken und einen Überwachungsstaat á la „1984“ unter dem Deckmantel der „Terrorabwehr“ realisieren will.

Die Bundesregierung, der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin sind nun aufgefordert, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und Bestrebungen die diese Grundrechte einschränken bzw. die in diese Grundrechte eingreifen einzustellen, darunter fällt auch eine sofortige Außerkraftsetzung und Rücknahme des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Staat hat nicht das Recht, ohne konkrete Gründe private Informationen seiner Bürgerinnen und Bürger unter dem Deckmantel der „Terrorabwehr“ auf Vorrat zu speichern.

Vor allem darf bezweifelt werden, ob die Vorratsdatenspeicherung ein probates Mittel in der Terrorabwehr ist, denn die Erfahrung habe aber gezeigt, dass Terroristen intelligent genug sind, um sich anonym ins Internet ein zu wählen , fürs Telefonieren einfach ein Münztelefon zu nutzen oder andere Wege finden, um mit „Mittätern“ zu kommunizieren, um Attentate zu planen.