Da hatt´er wieder zugeschlagen
JU-Bundesvorsitzender nimmt die ALG II-Empfänger auf´s Korn
Vor einigen Jahren wollte Mißfelder älteren Patienten die Hüft-OP´s verweigern und sorgte auch in der eigenen Partei für Mißstimmung. Und nun hat er bei einer Parteiveranstaltung in seinen Wahlkreis, kräftig einen vom Stapel gelassen:
“Auf einer Parteiveranstaltung in Haltern am See hat der Politiker, dessen Wahlkreis Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Waltrop umfasst, die Erhöhung von Hartz IV als einen „Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie“ bezeichnet.” (Ruhr Nachrichten)
Achso jetzt könnte man meinen, dass Herr Mißfelder glaubt, dass alle ALG II-Empfänger Alkohol- und Nikotinabhängige seien und die Erhöhung des ALG II, die auf Initiative der SPD beschlossen wurde, gleich in den nächsten Zigarettenautomaten und in die nächste Kneipe bringen.
Das zeigt, dass Mißfelder keine Ahnung von der Situation der Menschen, die auf ALG II-Niveau leben müssen, hat und dass jeder Euro mehr in der Tasche, die Situation für die Menschen etwas erleichert.
Es ist unerträglich, dass was da aus der Jungen Union kommt: Erst Mißfelders-Hüft-OP´s, dann das Zweiklassenwahlrecht des RCDS-Bundesvorsitzenden und nun die ALG II-Äußerung des Herrn Mißfelder – Man muss sich echt fragen was als nächstes aus der konsverativen Ecke kommt.
Ich schlage Herrn Mißfelder einmal vor, für 3 bis 6 Monate auf ALG II-Niveu zu leben und sich mal mit der Situation der Menschen auseinanderzusetzen, anstatt sie gleich pauschal als Alkoholabhängige etc. zu bezeichnen.
Die Hartz 4- Regelsätze müssen den Realitäten angepasst werden
Zum Regelsatz-Gutachten des Bundesarbeitsministeriums erklärt der stellv. Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Vogel:
In den letzten Monaten sind die Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürgern durch Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gestiegen, besonders hart treffen diese Preissteigerungen die Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Regelsätze seit der Einführung von Arbeitslosengeld II nicht angepasst wurden. Das Bundesarbeitsministerium hat vor einigen Tagen ein Gutachten veröffentlicht, nachdem eine Anpassung der Regelsätze nicht erforderlich sei. Es ist nicht nachvollziehbar wie das Bundesministerium zu diesem Ergebnis kommt, wenn im gleichen Gutachten nachgelesen werden kann, dass der Regelsatz nicht mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt gehalten hat.
Das Arbeitslosengeld II muss ein ausreichendes Existenzminimum garantieren, aber auch den Menschen die Möglichkeit zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen geben, um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die bisherige Höhe des Arbeitslosengeldes II reicht dafür nicht mehr aus und die Preissteigerungen der letzten Monate hat die prekäre Lage der Menschen, die von Hartz 4 leben müssen, noch mehr verschärft, dies zeigen auch die steigenden Inanspruchnahme des Angebotes von Armenspeisungen und Lebensmittelverkauf der “Tafeln in Deutschland”.
Bundesarbeitsminister und Vizekanzler Franz Müntefering und sein Bundesministerium dürfen nicht weiter ihre Augen vor der Einkommensnot der Menschen verschließen, die sich durch Preissteigerungen bei Lebensmittel und Energien noch verschärft wird, und endlich die Regelsätze den Realitäten anpassen – Nach Berechnungen des “Paritätischen Wohlfahrtsverbandes” sei ein Regelsatz von 420 € bedarfsgerecht.






