PID – Abbrüche verhindern

Zur heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ein Pro-Einwurf von Jens Vogel, stellv. Vorsitzender der Jusos Minden-Lübbecke

pro_und_kontraIm Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt dass die Präimplantationsdiagnostik (PID), das Untersuchen von im Reagenzglas erzeugten Embryonen auf erblich bedingte Schäden vor der Einpflanzung in die Gebärmutter, nicht verboten ist. Denn sowohl im Embryonengesetz, als auch im Gendiagnostikgesetz wird die nicht PID eindeutig unter Strafe gestellt, deshalb ist nun der Gesetzgeber gefordert eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Der Deutsche Bundestag hat sich bereits vor einigen Monaten einer entsprechenden Debatte gestellt. Mittlerweile liegen drei Anträge zur PID vor: Ein Antrag fordert die eingeschränkte Zulassung, ein weiterer Antrag will ein Verbot der PID mit dem Ausnahmefall “Vorbelastung der Eltern” und der dritte Antrag fordert ein komplettes Verbot der PID. Die Frage ob die PID erlaubt oder verboten werden soll lässt sich auf dem ersten Blick nicht so einfach beantworten, deshalb muss es einen Abwegungsprozess geben.

Ich unterstütze den Antrag aus der PID-Arbeitsgruppe um den SPD-Bundestagsabgeordneten Rene Röspel, der eine stark begrenzte Zulassung der PID vorschlägt. Nach diesem Vorschlag würde die PID nur dann erlaubt, wenn bei den Eltern eine genetische oder chromosomale Disposition diagnostiziert wurde und diese mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten führen kann und der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Lebensschutz nicht greift, da die Embryonen leider nicht lebensfähig sind.

In meinen Bekanntenkreis habe ich mehrere Paare die gerne Kinder haben möchten, allerdings wurde bei ihnen eine genetische/chromosomale Disposition festgesellt und die Ärzte raten aufgrund des hohen Risikos von Missbildungen vor einer Schwangerschaft ab.

Es ist für mich schwer ihnen auf der einen Seite das strikte Verbot der PID zu erklären, wenn es auf der anderen Seite rechtlich möglich ist, eine Schwangerschaft auch noch im fortgeschrittenen Stadium abbrechen zu lassen, weil bei der PND eine schwere Behinderung des Embryos im Mutterleib festgestellt wurde.

Für mich ist das Vorenthalten der Möglichkeit der PID-Anwendung problematisch. Deshalb ist die stark begrenzte Zulassung der PID mit der Einschränkung “Vorbelastung der Eltern” der einzigste logische Weg. Eltern müssen sich dann nicht mehr die Gewissensfrage stellen, ob ein Schwangerschaftsabbruch im späten Stadium durchgeführt werden soll oder nicht.

Eine begrenzte Zulassung der PID, wie sie im Gesetzesvorschlag von Peter Hintze und Ulrike Flach vorgeschlagen wurde, lehne ich ab. Nach den Vorstellungen von Hintze und Flach sollte die PID auch bei Krankheiten angewendet werden, die erst im späteren Lebensalter auftreten würden. Die Vorbelastung der Eltern soll dabei eine untergeordnete Rolle spielen. Mit diesem Vorschlag würde die Grundlage für die Schaffung von Designer-Babies gelegt bzw. das Genscreening als Standard-Verfahren in der künstlichen Fortpflanzung gemacht.

Würde man die PID grundsätzlich verbieten, dann würde man die Eltern mit ihrer Gewissensfrage, ob Abtreibung ja oder nein alleine lassen. Der Kinderwunsch ist da und die Eltern werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Abtreibung aussprechen, wie man es beim Down-Syndrom leider bereits heute sehen kann.

Durch eine auf “genetische Vorbelastung und dem Risiko einer Fehlgeburt begrenzte” PID können späte Abtreibungen verhindert werden.

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