Wir brauchen keinen Populismus, sondern konkrete Lösungen

Zur aktuellen Jugendkriminalitätsdiskussion der CDU erklärt der stellv. Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Vogel:

Wir brauchen keine populistische Forderungen wie sie vom hessischen Ministerpräsidenten Koch aufgestellt werden, sondern konkrete und vorallem wirkungsvolle Lösungen für die Bekämpfung der Jugendkriminalität – Warnarreste, Erziehungscamps oder längere Haftstrafen zählen nicht dazu.

Wer Gewalt und Kriminalität wirklich bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass junge Menschen, unabhängig ob ein Migrationshindergrund vorliegt oder nicht, eine Perspektive bekommen und dies geht nur über Bildung, Ausbildung, Arbeit und der damit verbundene gesellschaftliche Anerkennung der Jugendlichen. Deshalb hat der Staat die Aufgabe genügend finanzielle Mittel für Bildung und Jugendprojekte zur Verfügung zu stellen.

Mehr Personal und mehr Geld für Jugendhilfe

Aber auch straffällig gewordene Jugendliche müssen besser betreut werden und dazu muss mehr Fachpersonal in den Jugendstrafeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe eingstellt und entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden – Und nicht wie in Hessen geschehen Mittel für „Maßnahmen für straffällige junge Menschen“ zusammengestrichen bzw. auf Null heruntergefahren wurden, die belegen die Zahlen aus dem hessischen Landeshaushalt des Jahres 2004.

Keine höhere Haftstrafen

Neben Erziehungslagern wird von Koch und anderen Unionsvertretern eine Erhöhung der maximalen Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahren gefordert, aber was bewirkt eine Erhöhung, wenn das vorhandene Jugendstrafrecht nicht vollständig von den Jugendstrafkammern ausgeschöpft wird?!?

Anstatt die Höchsstrafen zu erhöhen, müssen die Strafkammern dazu angehalten werden, den Strafrahmen vollkommen auszuschöpfen, anstatt einen mehrfachen Straftäter mit einer neuerlichen Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal zu entlassen und bei Straftätern über 18 auch mal das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, wenn es erforderlich ist.

Erwachsenenstrafrecht anstatt Jugendstrafrecht

In der Realität wird bei jugendlichen Straftätern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren (Ü18) angewendet öfters das Jugendstrafrecht angewendet als das Erwachsenstrafrecht und interessanterweise gehört auch Kochs Bundesland Hessen dazu:

2006 wurden in Hessen nur bei 25 Prozent der Verfahren gegen Ü18-Straftätern das Erwachsenenstrafrecht abgewendet, im Gegensatz dazu wurden in Brandenburg in 65 Prozent der Fälle das Erwachsenenstrafrecht angewand (Zahlen der Bundesregierung aus dem Jahr 2006).

Mehr Personal für die Gerichte und Staatsanwaltschaften

Anstatt höhere Haftstrafen zu fordern, sollte Mnisterpräsident Koch in seinen Bundesland dafür sorgen, dass das Jugendstrafrecht konsequenter angewendet wird und die Strafverfahren schneller zu einen Urteil führen, dazu muß an den Gerichten auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, denn auch hier hat Ministerpräsident Koch massiv eingespart.

Dies zeigt wie verlogen die Diskussion um das Jugendstrafrecht von Koch und der Union geführt wird und es in Wirklichkeit nur um Wählerstimmen geht und bei „Populismuskampagnen für Wählerstimmen“ ist Koch ja Experte.