NRW-Verfassungsgericht stoppt schwarz-gelbe Wahltrickserei

Zum Urteil des Landesverfassungsgericht in Münster erklären der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel, aus Bad Oeynhausen und die stellv. Landesvorsitzende der JusosNRW, Victoria Tiemeier, aus Lübbecke:

Die Jusos begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts, welches die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl untersagt. Die Jusos und die NRWSPD haben von Anfang an, die Zusammenlegung für verfassungswidrig erachtet und sehen uns mit dem Urteil der Richter in unserer Einschätzung bestätigt.

Wir halten eine Zusammenlegung von Wahlen für sinnvoll, auch um Wahlmüdigkeit beim Bürger vorzubeugen und für eine hohe Wahlbeteiligung zu sorgen, allerdings hatte die Schwarz-gelbe Landesregierung mit ihrem Vorhaben eine ganz andere Intention, als sie in der Öffentlichkeit immer verlautbart hat.

Öffentlich hatte die Landesregierung immer gesagt, dass sie mit der Europawahlzusammenlegung den beiden Wahlen einen besseren Stellenwert geben wollte, in Wahrheit hatte die Landesregierung auf die schlechte Wahlbeteiligung bei der Europawahl gesetzt um damit die eigene Machtbasis in den Kommunen zu festigen bzw. auszuweiten und dem kleinen Koalitionspartner FDP in den Kommunalparlamenten zu halten.

Dieses Vorhaben wurde für den 07.06. verhindert, aber die Landesregierung hatte schon einen Notfallplan in der Schublade, den der Innenminister Wolf kurz nach dem Urteil hervorgeholt hat und nun den 30.08.2009 als neuen Wahltermin bekannt gegeben. Die Landesregierung um Rüttgers trickst also weiter und dieser Wahltrick wird dem Steuerzahler Millionen kosten.

Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung auf der einen Seite die Finanzmittel bei den Obdachlosenwohninitiativen oder bei den Arbeitsloseberatungsstellen, wie z.B. dem MALZ e.V. in Minden, streicht und auf der anderen Seite 42 Millionen € für den eigenen Machterhalt aus dem Fenster schmeißt, denn soviel wird der zusätzliche Wahltermin am 30.08.2009 kosten. Auch werden die Kommunen vor logistisches Problem gestellt, wenn innerhalb von einen Monat 2 Wahlen stattfinden sollen.

Die Landesregierung muss ihre teure Wahltrickserei endlich beenden und sich dem Votum der Wähler am 27. September 2009 stellen, dem Tag der Bundestagswahl – Der einzig sinnvollen und nachvollziehbaren Option für die Durchführung der Kommunalwahl.