Die Hartz 4- Regelsätze müssen den Realitäten angepasst werden

Zum Regelsatz-Gutachten des Bundesarbeitsministeriums erklärt der stellv. Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Vogel:

In den letzten Monaten sind die Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürgern durch Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gestiegen, besonders hart treffen diese Preissteigerungen die Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Regelsätze seit der Einführung von Arbeitslosengeld II nicht angepasst wurden. Das Bundesarbeitsministerium hat vor einigen Tagen ein Gutachten veröffentlicht, nachdem eine Anpassung der Regelsätze nicht erforderlich sei. Es ist nicht nachvollziehbar wie das Bundesministerium zu diesem Ergebnis kommt, wenn im gleichen Gutachten nachgelesen werden kann, dass der Regelsatz nicht mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt gehalten hat.

Das Arbeitslosengeld II muss ein ausreichendes Existenzminimum garantieren, aber auch den Menschen die Möglichkeit zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen geben, um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die bisherige Höhe des Arbeitslosengeldes II reicht dafür nicht mehr aus und die Preissteigerungen der letzten Monate hat die prekäre Lage der Menschen, die von Hartz 4 leben müssen, noch mehr verschärft, dies zeigen auch die steigenden Inanspruchnahme des Angebotes von Armenspeisungen und Lebensmittelverkauf der “Tafeln in Deutschland”.

Bundesarbeitsminister und Vizekanzler Franz Müntefering und sein Bundesministerium dürfen nicht weiter ihre Augen vor der Einkommensnot der Menschen verschließen, die sich durch Preissteigerungen bei Lebensmittel und Energien noch verschärft wird, und endlich die Regelsätze den Realitäten anpassen – Nach Berechnungen des “Paritätischen Wohlfahrtsverbandes” sei ein Regelsatz von 420 € bedarfsgerecht.