Kein „Schnüffeln“ auf Vorrat!

Zum Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklären der Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Hübsch und der stellv. Vorsitzende der Jusos Minden-Lübbecke Jens Vogel:

S. Hofschlaeger/pixelio.de
S. Hofschlaeger/pixelio.de

Die Jusos Minden-Lübbecke begrüßen den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, welche seit dem 01. Januar 2008 von den Serviceprovidern im Telefon- und Mobilfunknetz durchgeführt werden muss und dabei erhebliche Datensätze bezüglich Anrufzeit, Rufnummern, Ort des Anrufers, Webseitenbesuche und Maildaten auf Vorrat gespeichert werden, um dies in der Terrorabwehr einzusetzen. Mit diesen Datensätzen lassen sich umfangreiche Bewegungsprofile erstellen oder die sozialen Beziehungen von Menschen ableiten.

Wir sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und damit einen neuerlichen Verstoß gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese sind durch den Eilentscheid erstmal gestärkt worden, denn wie bereits bei der Onlinedurchsuchung dürfen die Ermittlungsbehörden nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten und nur auf richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen.

Die Eilentscheidung ist eine neuerliche Niederlage für den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der in seinen „Terror- und Sicherheitswahn“ die Bürgerrechte einschränken und einen Überwachungsstaat á la „1984“ unter dem Deckmantel der „Terrorabwehr“ realisieren will.

Die Bundesregierung, der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin sind nun aufgefordert, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und Bestrebungen die diese Grundrechte einschränken bzw. die in diese Grundrechte eingreifen einzustellen, darunter fällt auch eine sofortige Außerkraftsetzung und Rücknahme des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Staat hat nicht das Recht, ohne konkrete Gründe private Informationen seiner Bürgerinnen und Bürger unter dem Deckmantel der „Terrorabwehr“ auf Vorrat zu speichern.

Vor allem darf bezweifelt werden, ob die Vorratsdatenspeicherung ein probates Mittel in der Terrorabwehr ist, denn die Erfahrung habe aber gezeigt, dass Terroristen intelligent genug sind, um sich anonym ins Internet ein zu wählen , fürs Telefonieren einfach ein Münztelefon zu nutzen oder andere Wege finden, um mit „Mittätern“ zu kommunizieren, um Attentate zu planen.