Gegendarstellung der Jusos Minden-Lübbecke

Christdemokrat Friedhelm Ortgies (MdL) bezichtigt die Jusos Minden-Lübbecke in seinem “Westfalen-Blatt“-Artikel vom 13. April, unrichtigerweise auf die Abschaffung der Gesamtschulempfehlung hingewiesen zu haben.

Jedoch bezieht sich die Stellungnahme der Jusos zum neuen Schulgesetz auf eine Quelle des anerkannten Verbandes für Bildung und Erziehung (VBE) Landesverband NRW und auf Meldungen in der Presse, dass es Änderungen im Schulgesetz und Streichungen in der AO-GS (Ausbildungsordnung für Grundschulen) betreffend der Gesamtschulen gegeben habe.

Wie der Entwurf des 2. Schulgesetz vom 24.01.2006 – Art 1 Änderung des Schulgesetztes NRW deutlich zeigt:

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 11. Februar 2005 (GV. NRW. S. 1029) wird wie folgt geändert: 3. In § 9 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „Gesamtschule sowie die“ gestrichen.

Damit wären Gesamtschulen nicht mehr Ganztagsschulen und würden wie jede andere Schule behandelt und müssten vorher einen Antrag auf Ganztagesbetrieb stellen. Dabei ist gerade der Ganztagesbetrieb mit zusätzlichen Angeboten für die Schüler, welches neben dem gemeinsamen Lernen für die Gesamtschule spricht.

Hinzu kommen Meldungen in der Presse (z.B. in der Neuen Ruhr Zeitung vom 06.08), dass es Streichungen im Entwurf zur AO-GS gab, die auf Wunsch des Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers geschehen sein sollen. Der ausdrückliche Zusatz dass „auch Gesamtschulen“ bei der Lehrerempfehlung genannt werden sollen, war zunächst gestrichen worden. Diese Streichung ist in dem aktuellen Entwurf vom 28.03.2006, welcher den Jusos zum Zeitpunkt der kritisierten Presseerklärung noch nicht vorlag, revidiert worden.

In der den Jusos vorliegenden Fassung des AO-GS-Entwurfes vom 28.03.2006 gab es Streichungen im ehem. §7 der AO-GS, der in der neuen Fassung zum §8 wurde:

Der Passus “Die Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses. Darin ist jeweils neben der Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium auch die Gesamtschule zu benennen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.“ wurde komplett gestrichen.
Diese beiden Gesetzesentwürfe offenbaren, welche Pläne die Landesregierung bezüglich der Durchsetzung ihrer Schulpolitik hat. Es war daher die Pflicht der Jusos, auf diese Entwicklung hinzuweisen. Des Weiteren bleibt auch in dem aktuellen Text eine Benachteiligung der Gesamtschulen vorhanden, denn das Abitur nach 12 Jahren ist nur auf einem Gymnasium möglich.

Folglich ist die Darstellung des Friedhelm Ortgies bestenfalls als unvollständig zu bezeichnen und fügt sich in das Schema christdemokratischer Konfusion nahtlos ein. Eine endgültige Klärung des Status der Gesamtschulen wird wahrscheinlich erst eine parlamentarische Anfrage klären.

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