Ein Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger

Zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den heimlichen Onlinedurchsuchungen in NRW erklären der Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Hübsch und der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel:

Die Jusos Minden-Lübbecke begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen „Onlineschnüffelgesetz“ des Landesinnenministers Ingo Wolf (FDP), der mit dem geänderten Landesverfassungsschutzgesetz, einen weit reichenden Eingriff der Ermittlungsbehörden in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht hat und nun vom höchsten deutschen Gericht zurecht in die Schranken gewiesen wurde.

Das Urteil ist ein Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und eine klare Niederlage für die „sicherheitspolitischen Hardliner“ und Verfechter der heimlichen Onlinedurchsuchungen, an erster Stelle der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, der im Namen der Terrorbekämpfung auch ohne richterlichen Beschluss auf den Festplatten der Bürgerinnen und Bürger schnüffeln lassen und damit einen staatlichen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre ermöglichen wollte.

Die Jusos begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ eine hohe Hürde bei Onlinedurchsuchungen festgeschrieben hat, über das sich auch der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und die Ermittlungsbehörden nicht hinwegsetzen können.

Die Jusos lehnen das Instrument der Onlinedurchsuchungen grundsätzlich ab, da trotz der Hürden nicht ausgeschlossen werden kann, dass unschuldige Bürgerinnen und Bürgern ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten – Dazu ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre ein zu hohes Gut, welches es zu schützen gilt.

Da bereits von Seiten der Bundesregierung angekündigt wird, das geplante BKA-Gesetz so schnell wie möglich mit dem Instrument der Onlinedurchsuchung auszustatten, fordern die Jusos den Gesetzgeber auf, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet: Der Einsatz der Onlinedurchsuchung, darf nur auf richterliche Anordnung bei konkreten Hinweisen angewendet und Daten die nichts mit den Ermittlungen zu tun haben, müssen sofort gelöscht werden!