Diese wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen angesichts der Corona-Pandemie ergriffen werden

Die aktuellen Entwicklungen rund um die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus verursachen bei vielen Menschen zuallererst Sorgen in Bezug auf ihre Gesundheit und die ihrer Familienangehörigen und Freund*innen. Selbige zu schützen steht zurecht an erster Stelle der vor uns liegenden Aufgaben. Gleichzeitig werfen unser kapitalistisches Wirtschaftssystem sowie seine Nöte und Zwänge unweigerlich auch Fragen nach der wirtschaftlichen Existenz von Millionen Menschen auf, die nicht beiseite gewischt werden können und dürfen.

Viele Arbeitnehmer*innen und Selbstständige treffen die Coronapandemie und die Einschränkungen zur Bekämpfung jetzt schon hart. Es ist davon auszugehen, dass sich dies in den kommenden Wochen und Monaten noch verschärft. Die Coronapandemie belastet jetzt schon das Leben vieler Menschen stark. Wir wollen verhindern, dass eine daraus resultierende systemische Krise Menschen ihre ökonomische Lebensgrundlage raubt. Niemand darf wegen Corona arbeitslos werden oder in existenzielle Nöte geraten. Dafür braucht es neben sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch stützende Interventionen für die Betriebe. Hier muss sich insbesondere das Wirtschaftsministerium endlich bewegen. Es braucht klare Signale aus der Bundesregierung, dass die Krise durch staatliche Maßnahmen weitestmöglich abgefedert wird. Wir brauchen einen wirtschaftlichen Notfallplan, der folgende Maßnahmen ermöglicht:

  1. Massive staatliche Investitionen insbesondere in die Infrastruktur, um Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu stützen und mit staatlicher Nachfrage Auftragseinbußen abzufangen. Schwarze Null und Schuldenbremse dürfen dem nicht im Wege stehen.
  2. Staatliche Beihilfen in Form zinsloser Kredite für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund von Corona in ihrem Geschäftsfeld nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt tätig werden können und in Liquiditätsengpässe geraten, die anders nicht abzufedern sind.  Unternehmen, die diese Kredite erhalten, verpflichten sich im Gegenzug, für einen Zeitraum von zwei Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmen.
  3. Staatliche Beteiligung (statt Bail-Out) an in Not geratenen größeren Unternehmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und Vermeidung einer systemischen Wirtschaftskrise. Auch hier sollen für mindestens 2 Jahre keine betriebsbedingten Kündigungen stattfinden.
  4. Nothilfemaßnahmen für kleinere Selbstständige (bspw. Freiberufler*innen, Restaurants, Kiosks, kleine Handwerksunternehmen) durch Entschädigungszahlungen und zinslose Überbrückungskredite.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Abschreibungsbedingungen zu verbessern und die Möglichkeit des Verlustrücktrags auszuweiten. Um den Konsum zu stärken sollte darüber hinaus der Solidaritätszuschlag, wie bereits von der SPD vorgeschlagen, bereits teilweise zum 1.Juli abgeschafft werden. Außerdem sollen Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere ökonomisch schwächere Gruppen stützen (bspw. die von Verdi vorgeschlagenen Konsumschecks). Der Staat hat nicht zuletzt aufgrund der günstigen Zinssituation enorme Handlungsspielräume. Er darf sich nicht wie in der Vergangenheit einseitig auf geldpolitische Interventionen verlassen. An der schwarzen Null und der Schuldenbremse festzuhalten, wäre in der aktuell bedrohlichen Situation für Wachstum und Beschäftigung, hoch gefährlich

Sofern bei einem Unternehmen die Insolvenz nicht mehr abwendbar ist oder die Eigentümer*innen sich entscheiden, den Betrieb aufgrund zu geringer Rentabilität einzustellen, bzw. betriebsbedingte Kündigungen in großem Umfang vorzunehmen, soll die Möglichkeit der Weiterführung der Unternehmen durch die Beschäftigten selbst gefördert werden. Dafür fordern wir ein eigenständiges Kreditprogramm in Form zinsloser Darlehen. Ein solches könnte von der KfW aufgelegt werden. Damit soll es den Beschäftigten möglich sein, ihre Unternehmen auf eigene Faust weiter zu betreiben, beispielsweise in Form von Genoss*innenschaften.