(K)Ein mildes Urteil für Uli Hoeneß!

Zum Prozessauftakt gegen Uli Hoeneß ein Blogartikel von Jens Vogel

„Ein mildes Urteil für Uli Hoeneß – Er hat soviel Gutes getan!“ diesen Spruch durfte man heute auf einigen Plakaten vor dem Münchener Landgericht sehen, denn seit heute findet vor diesem Gericht der Prozess gegen Uli Hoeneß statt.

Bislang waren Steuerhinterziehungen von über 3 Millionen Euro bekannt, aber bereits zum Beginn des heutigen Prozesstages ließ der Anwalt von Herrn Hoeneß die Bombe platzen und packte noch einmal über 15 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern auf den Tisch. Und der Anwalt zog auch gleich die „Ich bin doch so sozial“-Karte und wies daraufhin, dass der Uli ja über 5 Mio. Euro gespendet hat und es ja alles nicht so schlimm sei.

Okay es ist zwar nett, dass der Uli Hoeneß soviel Geld gespendet hat, aber es täuscht nicht darüber hinweg, dass er nun über 18 Mio. Euro an Steuergeldern hinterzogen hat. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die den den Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro kostet. Geld mit denen der Bund, die Länder und die Kommunen Aufgaben des Staates, Straßen und Kita-Plätze finanzieren können.

Nein der Uli Hoeneß hat kein mildes Urteil verdient, sondern der Rechtsstaat muss diese Straftat entsprechend der Gesetze bestrafen. Der Bundesgerichtshof hat für Steuervergehen ab 1 Mio. Euro einen Strafrahmen vorgegeben und wir reden beim Fall Hoeneß mittlerweile über eine Summe von über 18 Mio. Euro (12.03.: mittlerweile kann man von „plus Summe X“ reden, denn jeden Tag wird es mehr an hinterzogenen Steuergeld) und nicht über Peanuts!

Der Fall „Hoeneß“ oder „Schwarzer“ machen deutlich, dass die Bundesregierung endlich handeln muss. Die Steuerbehörden müssen mit mehr Personal für die Steuerfahndung ausgestattet werden. Auch brauchen wir endlich einen automatischen Daten- und Informationsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene.Bis dahin müssen die Steuerbehörden auf das Mittel des „Ankaufs von Steuer-CD´s“ zurückgreifen.

Durch den Aufkauf von CD´s in den vergangenen Jahren konnten Steuern in Millionenhöhe nachträglich eingetrieben werden. Aber einige Straftaten waren bereits verjährt, deshalb muss die Verjährungsfrist bei der Nachversteuerung abgeschafft und alle hinterzogenen Vermögen mit einen deutlich höheren Strafzuschlag nachversteuert werden.

Genauso gehört die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft, mit der sich z.B. Uli Hoeneß aus der Affäre ziehen wollte. Aber auch die Banken, die sich aktiv bei der Steuerhinterziehung beteiligt haben, müssen härter bestraft  (z.B. durch Lizenzentzug) werden.