Krieg ich jetzt mehr Kohle?

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Jeden Tag ins gleiche Büro gehen, die gleiche Arbeit machen und trotzdem viel weniger verdienen? Klingt ungerecht – ist es auch und dennoch bittere Realität für die meisten Frauen!

Diesen Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bezeichnet man als Gender Pay Gap. Gewerkschaften, Parteien und viele weitere Organisationen machen darauf jedes Jahr aufs Neue mit dem Equal Pay Day aufmerksam. Und zwar an dem Datum, bis zu dem Frauen theoretisch arbeiten müssten, um auf dasselbe Jahresgehalt zu kommen, das ihre männlichen Kollegen schon zum Jahresende in der Tasche hatten. 2013 war dies der 21. März.

In den letzten Jahren hat sich an der Einkommenslücke kaum was bewegt. Dies zeigt für uns Jusos deutlich, dass es endlich gesetzliche Regelungen braucht, um diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Damit Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung endlich wirksam durchsetzen können.

Wir wollen deshalb das Entgeltgleichheitsgesetz einführen. Das bedeutet kurz gesagt, dass ArbeitgeberInnen betriebliche Entgeltinformationen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes übermitteln, welche die Daten dann auf Entgeltgleichheit überprüft. Wird dann Entgeltdiskriminierung festgestellt, wird ein verbindlicher Prozess zu ihrer Beseitigung in Gang gesetzt. Bleiben die Unternehmen untätig, zwingen wir sie zur Beseitigung der Entgeltdiskriminierung. Dafür statten wir unser Gesetz mit verbindlichen Pflichten, Fristen und Sanktionen aus. Außerdem weisen wir zivilgesellschaftlichen Akteuren wie den Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräten, Beschäftigten und auch Antidiskriminierungsverbänden starke Kontroll- und Einwirkungsrechte zu.

Natürlich gibt es auch Kritik an einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. KritikerInnen führen zum Beispiel ins Feld, dass sich ein Großteil der Entgeltlücke anhand von Faktoren erklären lässt, die keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im rechtlichen Sinne sind. Dazu zählt die Tatsache dass es immer noch nicht genügend Betreuungsangebote und KiTas für Kinder gibt, wodurch zumeist Frauen zu Hause bleiben und nicht in der Lage sind ihre Karriere entsprechend voran zu treiben, sowie die „freiwillige“ Wahl typischer Frauenberufe, die nun mal schlechter bezahlt sind als typische Männerberufe.

Bei dem Entgeltgleichheitsgesetz geht es aber nicht um den Teil der geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, der seine Ursachen in erster Linie in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, beziehungsweise in den Arbeitsmarktmechanismen hat. Es geht um den Teil des Entgelts, der Frauen deshalb vorenthalten wird, weil sie Frauen sind. Obwohl sie gleiche oder gleichwertige Arbeit in der gleichen Arbeitszeit machen.

Wir finden es muss Schluss sein mit der Benachteiligung von Frauen! Wir wollen, dass Frauen und Männer gleich viel verdienen! Wir fordern deshalb die Einführung des Entgeltgleichheitsgesetzes. Also her mit der Kohle – wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit!

Johanna Ueckermann/blog.jusos.de

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