„Vielfalt statt Einfalt“ – Gegen Homophobie im Alltag

Johnna Behrens (stellv. Juso-Vorsitzende), Micha Heitkamp (Juso-Vorsitzender), Rainer Boven (stellv. Schwuso-Landesvorsitzender), Mir Mehdi Mazlumsaki (Hamburger Hof – Ameise – Kulturhügel e.V)

Viele meinen ja, sie hätten „nix gegen Schwule“ und überhaupt Homosexuelle  und Lesben würden nun wirklich nicht mehr diskriminiert werden.

Ein kleiner Rundblick zeigt schnell dass die Realität ganz anders  ist: „Schwul“ ist immer noch die Beleidigung schlechthin, ob auf  dem Schulhof, im Stadion oder einfach in der Clique. Lesbische  Frauen sind allenfalls in Männerfantasien erwünscht und werden  meist als „männlich“ abgetan. Homosexuelle Menschen sind aufgrund ihrer sexuellen  Identität immer öfters Ziele von Gewalt. Homophobe Liedtexte und überzogene Männlichkeitsvorstellungen herrschen in zahlreichen Musikgenren vor.  Aber auch im Sportbereich haben SpotlerInnen Angst sich zu outen, weil sie sich vor Angriffen von Fans fürchten. Als Beispiel ist der Fußballbereich zu nennen.

Die Jusos Minden-Lübbecke und ihre Gäste diskutierten im Hamburger Hof in Minden mit Rainer Boeven (stellv. Landesvorsitzender der SchwusosNRW) darüber was  Homophobie ist und mit welchen Problemen sich Schwulen und Lesben konfrontiert sind.

Es wurde deutlich, dass trotz der Akzeptanz eines schwulen Außenministers oder einen schwulen Bürgermeisters, es immer noch Ängste davor gibt und Vorurteile sich in den Köpfen der Menschen manifestiert haben und dort muss man für den Abbau von Vorurteilen sorgen und Akzeptanz schaffen.

Aber auch auf politischer Ebene ist noch viel zu tun, als Beispiel ist die völlige Gleichstellung von Homo-Ehen mit Hetero-Ehen zu nennen, die gerade von konservativer Seite abgelehnt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Union ihre Blockade, trotz vieler Urteile des Bundesverfassungsgericht, nicht aufgibt und den Weg zur Gleichstellung freimacht. Skandalös ist auch die Reaktionen von Unionsvertretern aus den Ländern und Bundestag zum Urteil des Verfassungsgerichts zum Adoptionsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich an die Gesetzeslage gehalten und das Grundgesetzt entsprechend angesetzt.

Die Diskussion und die Urteile der letzten Jahre haben gezeigt, es gibt noch viel zu tun.

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Veranstaltungsfotos auf der Facebook-Seite der Mühlenkreis-Jusos