Bayern begünstigt Steuerhinterziehung

Ja Leute, ich mache es heute mal plump und einfach. Die Steuergerechtigkeit in diesem Land ist in einer Schieflage. Denn die Steuerfahndung ist Sache der Länder, also auch die Bezahlung des Personals. Aber die Erträge aus der Steuerfahndung wandern in den Länderfinanzausgleich. Deshalb haben die südlichen Bundesländer, allen voran Bayern, deutlich weniger SteuerfahnderInnen, aber deutlich mehr dort ansässige Firmen. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Aber ich sag es mal so: Ich saß 2010 mit einigen hochrangigen und auch flüssigen netten Menschen beim Abendessen und sie berichteten mir, dass zunehmend Bekannte von Ihnen ihren Firmensitz nach Bayern verlagern würden. Warum? Dort droht im Prinzip keine Steuerfahndung, vielleicht mal alle 40 oder 60 Jahre, wenn überhaupt. Für die steuerzahlende Bevölkerung eine große Ungerechtigkeit, für den Fiskus ein großer Verlust, für Bayern ein großer Standortvorteil. Das ist nicht hinnehmbar und muss sich dringend ändern!

Deshalb haben wir NRW Jusos das Thema als erste aufgenommen und in die Politik in NRW eingespeist. Mit einem Antrag “Steuerhinterziehung durch solidarischen und schlagkräftigen Länderfinanzausgleich beenden” waren wir beim Landesparteitag der NRWSPD in Mülheim an der Ruhr 2011 erfolgreich (Wortlaut anbei). Des Pudels Kern: Ein starker Länderfinanzausgleich, darin eine Umstrukturierung der Gelder, die dort eingerechnet werden. Somit ein höherer “Selbstbehalt” von durch Steuerfahndung erlangte Gelder. Dadurch werden deutlich höhere Anreize geschaffen, die Steurfahndung auszubauen. Mit dieser Forderung waren wir schon damals nicht ganz alleine auf weiter Flur, der unsolidarische und verbrecherische Fall Hoeneß spült das Thema nun noch mehr nach oben. Wir wollten vor wenigen Wochen auch einen größeren Absatz zum Thema in das Regierungsprogramm der SPD bringen, leider wurde das verwährt, deshalb steht es nur sehr grob skizziert drin. Aber wir werden nicht aufgeben, jetzt erst recht nicht! Weitere Initiativen sind in Planung, bis diese himmelschreiende Ungerechtigkeit – die unserer Meinung nach an den Grundfesten einer solidarischen Gesellschaft rüttelt – endlich beseitigt ist. Also entweder Steuerfahndung auf Bundesebene, oder höherer Selbstbehalt und einheitliche Standards in den Bundesländern. So oder so: Es darf nicht sein, dass in Bayern oder Baden-Württemberg Steuergerechtigkeit anders buchstabiert wird, als in Bremen, Berlin, Niedersachsen, oder NRW – das werden wir niemals akzeptieren!

Der Antrag von 2011 dokumentiert im Wortlaut:

Steuerhinterziehung durch schlagkräftigen und solidarischen Länderfinanzausgleich beenden

Beschluss des Landesparteitages:
Im Februar 2010 wurde hitzig über den möglichen Kauf von sogenannten „Steuersünder-CDs“ durch deutsche Behörden diskutiert. Schnell wurde dabei auch eine Forderung laut, die sich parteiübergreifend – auch innerhalb der SPD – großer Beliebtheit erfreute: Die Finanzämter benötigen mehr Steuerfahnder. Bereits in einem Gutachten des Bundesrechnungshofes vom November 2009 war intensiv auf diesen Missstand hingewiesen worden: „In der Verwaltungspraxis der Länder haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Bearbeitungsstandards und Intensitäten bei der Durchsetzung steuerlicher Pflichten und bei der Ahndung von Verstößen herausgebildet. Insbesondere in den Prüfdiensten ist der Personaleinsatz uneinheitlich und insgesamt nicht ausreichend. So hat der BRH u. a. eine trotz hoher Betrugsanfälligkeit zu geringe Quote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, zu wenige Außenprüfungen bei Einkunftsmillionären und eine mangelnde Kontrolle steuerrelevanter Geschäftsvorfälle im Internet festgestellt.”[1]

Doch warum ist das so? Der Bundesrechnungshof begründet: „Personalaufstockungen, z.B. in den Steuerfahndungsstellen, führen bei ihnen [gemeint sind die Bundesländer] zu Mehrausgaben, während die daraus erzielten Steuermehreinnahmen ihnen nur zu einem Bruchteil zufließen. Zudem sind einzelne Länder bestrebt, die heimische Wirtschaft mit Hilfe der Besteuerung zu fördern. Somit besteht wenig Anreiz zu einer möglichst vollständigen Steuererhebung.“ Im Klartext: Die Erträge der SteuerfahnderInnen fließen zu einem großen Teil in den Länderfinanzausgleich. Gerade Bundesländer mit starker wirtschaftlicher Leistung, wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg haben also keinen Anreiz Steuerfahndungsstellen zu schaffen, weil sie von den Erträgen nicht profitieren. Dabei geht dem Staat gerade hier viel Geld verloren, wie beispielsweise die „Steuersünder-CDs“
exemplarisch zeigen. Alle Bundesländer profitierten von den zusätzlichen Einnahmen, die südlichen Bundesländer aber mit Abstand am meisten.

Ein weiterer Effekt verstärkt das Gefälle zugunsten von Steuerhinterziehungen: Die südlichen Bundesländer haben nicht nur keinen Vorteil von zusätzlichen SteuerfahnderInnen, weil sie die Personalkosten tragen, die Erträge aber maßgeblich in den Länderfinanzausgleich wandern. Zusätzlich erlangen sie sogar einen massiven Standortvorteil dadurch, dass sie bewusst auf die Einstellung zusätzlicher Finanzbedienstete verzichten. Unternehmen entschließen sich unter anderem aufgrund der laxen Prüfungen für einen Standort im Süden des Bundesgebietes. Somit erhöht sich zumindest theoretisch auch die Summe der Steuern, die dem Fiskus vorenthalten werden. Heute, anderthalb Jahre nach der Diskussion um die „Steuersünder-CDs“, ist wenig passiert. Zwar können verschiedene Landesbehörden wie zuletzt in Berlin steigende Fallzahlen und somit auch wichtige Einnahmen verzeichnen. Dennoch hat sich an der personellen Minder-Ausstattung nichts verbessert. So führen lediglich diejenigen Fälle zu einer positiveren Bilanz, die entweder direkt durch die Daten der „Steuersünder-CDs“ ausgewertet und bearbeitet werden konnten oder die Selbstanzeigen, die im Zuge einer durch die gekauften Daten möglichen Strafverfolgung präventiv getätigt wurden.

Dabei liegen die positiven Effekte einer besseren personellen Ausstattung der Finanzämter auf der Hand: Laut ver.di fehlen bundesweit insgesamt über 3.000 Beschäftigte bei der Steuerfahndung und im Innendienst.[2] JedeR einzelne Beschäftigte erzielt mindestens das Doppelte des Betrags, den sie oder er als Arbeitskraft den Staat kostet, je nach Bedingungen kann auch durchschnittlich mehr als das achtfache der Personalkosten erzielt werden. Die Gründe für die immer noch massive Zurückhaltung bei der Umsetzung der einhelligen Forderungen nach mehr Personal in den Finanzbehörden wurden bereits genannt: Fehlende Anreize, da Einnahmen durch SteuerfahnderInnen oft nicht bei den Ländern bleiben und zusätzliche Standortvorteile, dadurch, dass billigend in Kauf genommen wird, dass Unternehmen nicht geprüft werden. Diese Mechanismen müssen dringend geändert werden, um Steuerhinterziehung einzudämmen und den Menschen deutlich zu machen, dass Unternehmen nicht bevorzugt behandelt werden, sondern sich regelmäßig Prüfungen
unterziehen müssen.

Wir fordern, den Länderfinanzausgleich zu sichern und gerechter zu machen. Die NRWSPD steht zum Länderfinanzausgleich. Wir erwarten, dass die Länder, die von der Progression im Steuersystem und der innergesellschaftlichen Solidarität besonders profitieren, diese auch gegenüber anderen Ländern ausüben. Wir fordern dazu die Landesregierung auf, in der anstehenden Diskussion um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs auf einen solidarischen und soliden Länderfinanzausgleich zu achten und eine effektive, bundesweit vergleichbare föderale Finanzverwaltung durch einen größeren Selbstbehalt zu stärken. Dies wäre aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit!

[1] Präsident des Bundesrechnungshofes: Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushaltes. Bonn 2009.
[2] gemessen an den Personalbedarfsrechnungen der ArbeitsgeberInnen

Blog-Artikel von Veith Lemmen, Vorsitzender der NRWJusos